DSA-Rechtsvertreter nach Art. 13
Anbieter von Vermittlungsdiensten, die keine Niederlassung in der Europäischen Union haben, ihre Dienste aber in der Union anbieten, müssen schriftlich einen Rechtsvertreter benennen — in einem der Mitgliedstaaten, in denen sie ihre Dienste anbieten (Art. 13 Abs. 1 DSA). Die Regingada UG (haftungsbeschränkt) übernimmt diese benannte Rolle auf Grundlage eines eigenen Vertretungsvertrags: Zustellung, Weiterleitung von Behördenkorrespondenz und Dokumentation — keine Rechtsberatung.
Vertretungsservice nach dem Digital Services Act für Hosting-Anbieter, Online-Plattformen, Marktplätze und Suchmaschinen außerhalb der EU.
Software & benannte EU-Vertretung: Regingada UG (haftungsbeschränkt) · Rechtsberatung ausschließlich: Kanzlei Theo Funk — gesondertes Mandat
Wer einen DSA-Rechtsvertreter benennen muss
Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act — DSA) richtet sich an Anbieter von Vermittlungsdiensten: reine Durchleitung, Caching und Hosting — einschließlich Online-Plattformen wie Marktplätzen und sozialen Netzwerken sowie Online-Suchmaschinen (Art. 3 lit. g DSA). Die Pflicht greift, wenn ein solcher Anbieter keine Niederlassung in der Europäischen Union hat, seine Dienste aber in der Union anbietet.
Ob Dienste „in der Union angeboten“ werden, hängt von einer wesentlichen Verbindung zur Union ab (Art. 3 lit. d und e DSA) — etwa einer im Verhältnis zur Bevölkerung erheblichen Zahl von Nutzern des Dienstes in einem oder mehreren Mitgliedstaaten oder der Ausrichtung der Tätigkeit auf einen oder mehrere Mitgliedstaaten.
Trifft beides auf Sie zu — keine EU-Niederlassung, Dienste in der Union angeboten —, verpflichtet Art. 13 Abs. 1 DSA Sie, schriftlich eine juristische oder natürliche Person als Ihren Rechtsvertreter in einem der Mitgliedstaaten zu benennen, in denen Sie Ihre Dienste anbieten.
Was der Rechtsvertreter tut
Der Rechtsvertreter ist Ihr benannter Adressat in der Union. Die Behörden der Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und das Europäische Gremium für digitale Dienste wenden sich an ihn in allen Fragen, die für die Entgegennahme, Befolgung und Durchsetzung von Entscheidungen im Zusammenhang mit dem DSA erforderlich sind (Art. 13 Abs. 2 DSA). Sie müssen den Rechtsvertreter mit den erforderlichen Befugnissen und ausreichenden Ressourcen ausstatten, damit eine effiziente und rechtzeitige Zusammenarbeit mit diesen Behörden gewährleistet ist (Art. 13 Abs. 2 Satz 2 DSA).
- Benannte EU-Kontaktstelle — Entgegennahme und Zustellung amtlicher Dokumente und Behördenkorrespondenz
- Weiterleitung von Behördenkorrespondenz — dokumentierte, fristgerechte Weiterleitung an die von Ihnen benannten Personen, mit definiertem Eskalationspfad
- Dokumentation — eine nachvollziehbare Dokumentation: was wann eingegangen ist und wie es weiterbearbeitet wurde
Nach Art. 13 Abs. 3 DSA kann der Rechtsvertreter für die Nichteinhaltung von Pflichten aus dem DSA haftbar gemacht werden — unbeschadet der Haftung des Anbieters selbst. Genau deshalb definiert unser Vertretungsvertrag Aufgaben, Informationswege und Eskalationspfade präzise.
Die Kontaktdaten des Rechtsvertreters werden dem Koordinator für digitale Dienste des Mitgliedstaats gemeldet, in dem der Rechtsvertreter seinen Wohnsitz oder seine Niederlassung hat (Art. 13 Abs. 4 DSA).
So läuft die Benennung ab
Drei Schritte führen vom Scoping zur gemeldeten und dokumentierten Vertreterfunktion.
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Scoping
Ein geführter Fragenkatalog — derselbe Wizard, den Sie auf dieser Seite starten können — erfasst Ihre Niederlassungssituation, Ihre Dienste und Ihren EU-Bezug.
Ergebniseine strukturierte Selbsteinschätzung zu Ihrem Art.-13-Status — keine rechtliche Feststellung; dafür berät die Kanzlei im gesonderten Mandat.
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Vertretungsvertrag
Wir bereiten den Vertretungsvertrag vor, der die Rolle und ihre Grenzen benennt: Aufgaben, Informationswege, Eskalationspfade, Reaktionszeiten.
Ergebnisein Entwurf des Vertretungsvertrags, der Rolle, Aufgaben und Informationswege benennt — Musterbedingungen auf Anfrage.
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Meldung & Übergabe
Wir stellen die Meldung an den zuständigen Koordinator für digitale Dienste zusammen und richten den operativen Kontaktkanal ein.
Ergebnisein Meldepaket für den zuständigen Koordinator für digitale Dienste (Art. 13 Abs. 4 DSA) plus ein dokumentierter Kontaktkanal.
Eine benannte EU-Rolle, gehalten von einer eingetragenen deutschen Gesellschaft.
„Die Vertreterrolle ist operativ: Dokumente gehen ein, Fristen laufen, jemand muss entgegennehmen, weiterleiten und dokumentieren — zuverlässig. Regingada hält diese benannte Rolle im eigenen Vertrag. Das rechtliche Urteil bleibt bei meiner Kanzlei, im gesonderten Mandat.“
Regingada UG (haftungsbeschränkt), HRB 12595, AG Bamberg
Benannte EU-Vertretung & Software: Regingada UG (haftungsbeschränkt) — zu 100 % im Eigentum von Rechtsanwalt Theo Funk, keine Rechtsberatung · Rechtsberatung: unabhängige Kanzlei Theo Funk (RAK Bamberg) — gesondertes Mandat.
EU-Daten-Disziplin → Trust Center · security.txt (RFC 9116)
Dieselbe Regulierungslogik prägt die Regingada Compliance Suite — Digital-Twin-Software, die den DSA neben DSGVO, KI-VO, DMA und NIS2 kartiert.
Aus dem Regingada Radar — wir beobachten die Regelwerke, in denen wir vertreten
Was den Preis bestimmt
Der Vertrag bemisst sich nach dem, was die Rolle tatsächlich tragen muss: dem Umfang Ihrer Dienste, dem erwarteten Behördenaufkommen, Ihrem Dokumentations- und Reporting-Bedarf, einer etwaigen Kombination mit der Vertretung nach Art. 27 DSGVO, KI-VO oder NIS2 (Mehr-Regime-Setups senken den Koordinationsaufwand) und den Reaktionszeiten, die wir zusagen.
Konditionen auf Anfrage.
Häufige Fragen
Wer muss einen Rechtsvertreter nach Art. 13 DSA benennen?
Anbieter von Vermittlungsdiensten — reine Durchleitung, Caching und Hosting, einschließlich Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen (Art. 3 lit. g DSA) —, die keine Niederlassung in der Europäischen Union haben, ihre Dienste aber in der Union anbieten. Ob Dienste in der Union angeboten werden, hängt von einer wesentlichen Verbindung zur Union ab (Art. 3 lit. d und e DSA) — etwa einer erheblichen Zahl von Nutzern in einem oder mehreren Mitgliedstaaten oder der Ausrichtung der Tätigkeit auf einen oder mehrere Mitgliedstaaten.
Kann der Rechtsvertreter haftbar gemacht werden?
Ja, in den Grenzen, die der DSA selbst zieht: Nach Art. 13 Abs. 3 DSA kann der benannte Rechtsvertreter für die Nichteinhaltung von Pflichten aus dem DSA haftbar gemacht werden — unbeschadet der Haftung des Anbieters selbst. Genau deshalb definiert unser Vertretungsvertrag Aufgaben, Informationswege und Eskalationspfade präzise.
Art. 13 DSA vs. Art. 27 DSGVO — kann ein Anbieter beide Rollen abdecken?
Es sind verschiedene Rollen nach verschiedenen Verordnungen: Art. 13 DSA richtet sich an Anbieter von Vermittlungsdiensten; Art. 27 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) richtet sich an Verantwortliche und Auftragsverarbeiter. Beide Rollen können bei einem Anbieter liegen — jede erfordert eine eigene Benennung. Siehe unseren Service als Vertreter nach Art. 27 DSGVO.
In welchem Mitgliedstaat muss der Rechtsvertreter niedergelassen sein?
In einem der Mitgliedstaaten, in denen Sie Ihre Dienste anbieten (Art. 13 Abs. 1 DSA). Die Regingada UG (haftungsbeschränkt) ist in Bamberg, Deutschland, niedergelassen.
Was passiert nach der Benennung?
Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer Ihres Rechtsvertreters werden dem Koordinator für digitale Dienste des Mitgliedstaats gemeldet, in dem der Rechtsvertreter seinen Wohnsitz oder seine Niederlassung hat (Art. 13 Abs. 4 DSA). Ab dann ist die Rolle operativ: laufende Erreichbarkeit, Entgegennahme von Behördenkorrespondenz und dokumentierte Weiterleitung an Sie.
Begründet die Benennung eines Rechtsvertreters eine EU-Niederlassung?
Art. 13 Abs. 5 DSA stellt klar, dass die Benennung als solche keine Niederlassung in der Union begründet. Steuerrechtliche Fragen liegen außerhalb unserer Rolle — wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Steuerberater.
Ist das Rechtsberatung?
Die Regingada UG (haftungsbeschränkt) ist die Software- und EU-Vertretungs-Gesellschaft, zu 100 % im Eigentum von Rechtsanwalt Theo Funk. Sie erbringt keine Rechtsberatung. Für Rechtsberatung nach gesonderter Mandatierung wenden Sie sich bitte an die unabhängige Kanzlei Theo Funk.
Was kostet das?
Der Vertrag richtet sich nach dem Umfang Ihrer Dienste, dem erwarteten Behördenaufkommen, Ihrem Dokumentations- und Reporting-Bedarf, einer etwaigen Kombination mit der Vertretung nach Art. 27 DSGVO, KI-VO oder NIS2 (Mehr-Regime-Setups senken den Koordinationsaufwand) und den vereinbarten Reaktionszeiten. Konditionen auf Anfrage.
Benennen Sie Ihren Rechtsvertreter nach Art. 13.
Starten Sie mit dem Scoping-Check — er erfasst Ihren Art.-13-Status und führt direkt in die Vertretungsanfrage.
Rechtsberatung zu Vertreterpflichten — Kanzlei Theo Funk (gesondertes Mandat)